Bankregel, goldene Bedeutung

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Bankregel, goldene

Bankregel, goldene Logo #42719Prinzip der Übereinstimmung (Kongruenz) der Fälligkeiten der Aktivgeschäfte und der Passivgeschäfte einer Bank.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
Keine exakte Übereinkunft gefunden.